Trinkwasser
Was die neue EU-Trinkwasserrichtlinie für Bauteile aus Elastomeren bedeutet
Noch in diesem Jahr: KTW-BWGL-Zertifizierung
In Deutschland können nationale Zertifikate nach den Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes (KTW-BWGL) nur noch bis zum 31. Dezember 2026 beantragt werden. Bauteile mit gültigem nationalem Zertifikat dürfen anschließend noch bis Ende 2032 in Verkehr gebracht werden.
Wer jetzt noch eine KTW-BWGL-Zertifizierung benötigt, muss schnell handeln. Ich unterstütze Sie dabei – von der Prüfung der Rezeptur über die Abstimmung mit Prüfstelle und Zertifizierer bis zum fristgerechten Antrag.
Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie
Bislang galten für Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser in jedem Land eigene Regeln, in Deutschland etwa die Bewertungsgrundlagen des Umweltbundesamtes, in Frankreich die ACS-Zulassung. Ab dem 31. Dezember 2026 werden sie durch die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 und ihre Durchführungsrechtsakte abgelöst. Die wichtigsten Änderungen:
- Europäische Positivliste: Jeder Bestandteil einer Gummimischung – im Allgemeinen 10 bis 15 – muss gelistet sein. Die Prüfstelle muss die vollständige Zusammensetzung kennen.
- Prüfung nach Risiko: Der Prüfumfang richtet sich nach Einsatzstelle und benetzter Fläche. Vier Risikogruppen werden unterschieden; ein kleiner Dichtring wird weniger streng geprüft als eine großflächige Membran.
- Übergang: Bauteile mit gültigem nationalem Zertifikat dürfen noch bis Ende 2032 in Verkehr gebracht werden. In Deutschland können nationale Zertifikate nur noch bis zum 31.12.2026 beantragt werden.
Eine Positivliste mit Ablaufdatum
Die eigentliche Neuerung ist die begrenzte Lebensdauer der Positivliste: Jeder Eintrag ist befristet und wird gestrichen, wenn nicht rechtzeitig ein Verlängerungsantrag bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gestellt wird. Für Gummi ist das besonders kritisch, denn ohne Vulkanisationsbeschleuniger lässt sich keine Dichtung wirtschaftlich herstellen.
Bereits ausgestellte Zertifikate bleiben gültig. Betroffen sind aber Neuzertifizierungen, Verlängerungen und jede Rezepturänderung. Ob ein bewährter Stoff verlängert wird, entscheidet nicht seine hygienische Eignung, sondern ob jemand die Kosten für das Verfahren trägt. Wer heute Bauteile für den Trinkwasserkontakt entwickelt, sollte deshalb wissen, auf welchen Stoffen seine Mischungen beruhen und wie lange diese gelistet sind.
Neue Aufgaben in der Lieferkette
Zertifiziert wird stets das Bauteil. Rohstofflieferant, Mischungshersteller, Bauteil- und Armaturenhersteller haben dabei jeweils eigene Pflichten, und die Prüfstelle muss die vollständige Rezeptur kennen.
Für Hersteller von Gummiartikeln ergeben sich daraus Fragen, die vor der ersten Prüfung geklärt sein sollten:
- In welche Risikogruppe fällt mein Bauteil, und welche Prüfungen sind tatsächlich nötig?
- Welche Prüfungen deckt ein Zertifikat meines Mischungslieferanten ab, und welche muss ich am Bauteil wiederholen? Hier wird eine Gummimischung anders behandelt als ein Kunststoffgranulat.
- Geprüft wird eine vulkanisierte Prüfplatte, deren Herstellbedingungen kaum festgelegt sind. Wie weise ich nach, dass mein Bauteil im vorgegebenen Verarbeitungsfenster vulkanisiert wurde?
- Wie verhalte ich mich, wenn ein Rohstoff meiner Mischung von der Positivliste fällt?
Die Hygienezertifizierung ist nur ein Teil der Freigabe: Weiterhin gelten die mechanischen Anforderungen der Produktnormen (z. B. DIN EN 681-1), und häufig wird das gesamte System geprüft. Wer Fehlversuche vermeidet, spart deshalb nicht nur Prüfkosten, sondern vor allem Zeit.
Ob ein Bauteil die Migrationsprüfung besteht, hängt auch davon ab, ob es im Prozess ausreichend vernetzt. Wie sich das für Pressen, Spritzpressen, Spritzguss und Extrusion abschätzen lässt, zeige ich im Kapitel Herstellung; ein Beispiel beschreibt die Fallstudie zu einem gepressten Trinkwasserbauteil.
Wie ich Sie unterstütze
- Begleitung von KTW-BWGL-Zertifizierungen, die noch 2026 beantragt werden müssen
- Vermittlung geeigneter Mischungen, die speziell für den Trinkwasserkontakt entwickelt wurden
- Einordnung Ihrer Bauteile in die Risikogruppen
- Prüf- und Zertifizierungsstrategie unter der EU-Trinkwasserrichtlinie
- Bewertung Ihrer Rezepturen gegenüber der Positivliste und deren Fristen
- Festlegung und Nachweis des Verarbeitungsfensters, Ursachenanalyse bei nicht bestandener Migrationsprüfung
Ausführlicher: C. Wrana, „Rezepturen mit Verfallsdatum – Was die neue EU-Trinkwasserrichtlinie für Dichtungen aus Elastomeren bedeutet“, DICHT!, Ausgabe 4/2026, sowie mein Vortrag auf der European DWD Conference, München, Oktober 2026. Abbildungen: Prof. Dr. Claus Wrana.